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Datenschutzerklärung

Informationen für Mitglieder über den Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung

Art. 12 DS-GVO verlangt, dass die Informationen für die Mitglieder und andere betroffene Personen – also andere Personen, deren personenbezogene Daten der Verein verarbeitet in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache unentgeltlich mitgeteilt werden. Diesen Anforderungen will der Verein hiermit genügen.

(1) Verantwortliche Stelle:

(1.1) Verantwortlich im Sinne der DS-GVO ist TC Rimbach e.V.
1. Vorsitzender: Jörg Martin Telefon: 01708539927

E-Mail: jm1967@gmx.net
Registergericht: Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt: VR40198

(1.2) Verantwortlich für die Datenverarbeitung in dem Verein TC Rimbach e.V. (im Folgenden: Verein) ist Jörg Martin, jm1967@gmx.net. Stellvertreter ist Lukas Martin, tc-rimbach@gmx.de.

(2) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (im Folgenden: Daten) seiner Mitglieder in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), Geschlecht, Telefonnummern (soweit vorhanden Festnetz und Mobil), - falls vorhanden - E-Mail-Adresse sowie Eintrittsdatum und Personalabrechungsdaten. Außerdem wird die Bankverbindung erfasst. Diese ist aufgrund des Einzugs der Mitgliedbeiträge über das SEPA-Lastschriftmandat unverzichtbar. Ebenfalls erfasst wird der Mitgliederstatus als Schnuppermitglied oder ordentliches Mitglied.

Unter „Verarbeitung von Daten“ werden z.B. folgende Vorgänge verstanden: Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verwenden, Übermitteln, Verbreiten sowie Löschen von Daten (Artikel 4 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO).

(3) Die in (2) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein und werden, wenn sie dem Verein diese Pflichtdaten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung im Sinne der DSGVO zur Verfügung stellt.

(4) Die Daten der Mitglieder werden zum Zwecke der Mitgliederverwaltung einschließlich des Beitragseinzugs verwendet. In diesem Zusammenhang werden sie Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis gegeben, wie es deren Ämter oder Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO und hinsichtlich der Bankverbindung Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO.

(5) Die im Zuge der Nutzung Vereins-Homepage wird die IP-Adresse jedes Nutzers erfasst. Unter Umständen kann über den Hosting-Partner ein Transfer dieser IP-Adresse an Drittstaaten erfolgen. Überwiegend beschränkt sich dies nach Angaben des Hosting-Partners auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Ausnahmen gelten für folgende Länder:

Eine Liste zu den Ausnahmeländern liegt uns zurzeit noch nicht vor, sie wird bei Verfügbarkeit umgehend ergänzt.

Die Vereins-Homepage erfasst als solche keine Cookies. Allerdings kann die Nutzung des „Gefällt-mir- Buttons“ von Facebook auf der Homepage dazu führen, dass Facebook Cookies verarbeitet. Wir verweisen zur Information über dadurch bedingte Datenverarbeitung auf die Cookie-Richtline von Facebook: https://de-de.facebook.com/policies/cookies/

(6) Als Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. übermittelt der Verein folgende Daten dorthin: [Name und Kontaktdaten des Vereinsvorstandes].

Es werden lediglich anonym Kopfzahlen übermittelt.

(7) Als Mitglied folgender Hessischer Fachverbände übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten seiner Mitglieder dorthin:

a. HTV (Hessischer Tennis-Verband e.V.): Name und Geburtsdatum (, derjenigen die gemeldet sind und spielen). Im Übrigen werden anonym Kopfanzahlen übermittelt.

Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die Mitglieder am Sportbetrieb, den der jeweilige Verband veranstaltet, teilnehmen können, insbesondere zur Erlangung von Spielerpässen und Lizenzen. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO.

(8) Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe, Sportfeste, Tennisspiele) und Mitgliederversammlungen veröffentlicht der Verein möglicherweise Fotos der Veranstaltung sowie einen Bericht darüber auf seiner Homepage und übermittelt Fotos nebst Bericht womöglich an Zeitungen und Soziale Medien. Ggf. werden auch Ergebnislisten in dieser Weise veröffentlicht/übermittelt.

Fotos einzelner Personen werden nicht veröffentlicht/übermittelt. Jedoch ist davon auszugehen, dass Mitglieder auf den Fotos erkennbar sind. Soweit die Untertexte zu Fotos oder die Berichte auf bestimmte Teilnehmer an der Veranstaltung hinweisen, werden dabei allenfalls Name, Vereinszugehörigkeit sowie Funktion und Aufgabe im Verein veröffentlicht/übermittelt. Auf Ergebnislisten (des HTV) erscheinen neben dem erzielten Ergebnis Vor- und Zuname sowie Verein und Altersklasse/Mannschaftszugehörigkeit.

Dies dient der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, ohne die er seine Satzungszwecke (siehe § 2 der Satzung) nicht erfüllen kann. Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung/Übermittlung der vorgenannten Daten ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO. Zumindest überwiegen die Interessen und Grundrechte der Mitglieder nicht gegenüber den berechtigten Interessen des Vereins (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO). Die Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt.

Fotos einzelner Personen oder weitere Daten veröffentlicht/übermittelt der Verein nur mit Einwilligung der betroffenen Person (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

(9) Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO). Eine Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

(10) Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen (z.B. wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein) sowie Geburtstagen seiner Mitglieder veröffentlicht/übermittelt der Verein Daten und Fotos nur mit Einwilligung des betroffenen Mitglieds (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

(11) Die Mitgliederdaten werden spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen. Die Löschung erfolgt dann in jedem Medium (d.h.: Löschung in der Mitgliederverwaltung des Vereins, im HTV und im Landessportbund).

Eine die Löschung betreffende Prüfung nimmt der Verein an zwei Terminen des Jahres vor. Hierfür sind der 30.06. und der 31.12. vorgesehen. Soweit diese auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, wird die Überprüfung am nächsten Werktag nachgeholt.

(12) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 GS-DVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS- DVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in (1.2) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.

(13) Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in (1) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

(14) Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Wiesbaden. Homepage: https://datenschutz.hessen.de/

Kenntnisnahme:


(15) Diese Datenschutzerklärung ist 14 Tage nach Zugang als zur Kenntnis genommen anzusehen. Die in

durch die DSGVO gewährten und in Ziffer 12 aufgeführten Rechte bleiben hiervon unberührt.

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